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Sondermietverwaltung

Innerhalb Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft können Sie uns auch die Verwaltung Ihres Sondereigentums übertragen.
Wir kümmern uns dann um sämtliche Belange, die Ihr Mietverhältnis betrifft.

 

Wir übernehmen für Sie sämtlichen Schriftverkehr Ihres Mietverhältnisses sowie die geeignete Mieterauswahl unter Ihrer Zustimmung und die zughörigen Ab- und Übernahmen des Mietgegenstandes (Wohnung, Gewerbe, etc.).
Gleichwohl obliegt uns die regelmässige Erinnerung der ordnungsgemässen Mietzahlung, die Erstellung der Nebenkostenabrechnung und gegebenenfalls auch die rechtliche Beitreibung von Zahlungsrückständen.

 

Diese Dienstleistung stellen wir Ihnen sowohl für Wohnungseigentümergemeinschaften zur Verfügung, die durch uns verwaltet werden, als auch bei Betreuung durch Fremdverwaltungen.

 

Sofern die Wohnungseigentümergemeinschaft durch eine Fremdverwaltung betreut wird, nehmen wir auch für Sie an der Eigentümerversammlung teil und beraten Sie bezüglich der angesetzten Tagesordnungspunkte und der Umsetzung der Beschlussfassungen.

Sollte diese Dienstleistung Ihr Interesse geweckt haben, fragen Sie nach einem unverbindlichen Angebot für Ihr Sondereigentum. Wir beraten Sie gerne.