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  Wohnungseigentumsverwaltung

Die Verwaltung von Eigentümergemeinschaften ist seit über 50 Jahren mit in Kraft treten des Wohnungseigentumsgesetzes (kurz: WEG) in Deutschland vorhanden. Seit ungefähr der Hälfte dieser Zeit befasst sich unsere Unternehmensführung mit dieser Form der Eigentumsbildung.

 

Damit auch Sie von diesen Erfahrungen profitieren, pflegen wir es gerne, in den Wohnungseigentümerversammlungen über die Hintergründe in dieser oder jener Beschlussformulierung, Beschlussfassung oder Ausgestaltung Ihrer Teilungserklärung zu berichten, damit Sie sich ein besseres Bild über Ihre Immobilie machen können und für künftige Situationen besser vorbereitet sind.

 

Die Durchführung der Eigentümerversammlungen findet dabei in den meisten Fällen in der Nähe des Objektes statt. Wir richten uns hier ganz nach der jeweiligen Eigentümergemeinschaft, bieten Ihnen jedoch auch gerne unseren kostenlosen Versammlungsraum an, der hierfür extra zur Verfügung steht.

 

Die Tätigkeiten eines professionellen Verwaltungsunternehmens sind vielfältig und sollen daher weiter unter nur ansatzweise aufgelistet werden. Wir legen jedoch grössten Wert darauf, dass die Mitglieder des Verwaltungsbeirats über die laufenden Verfahren informiert sind und die kostenrelevanten Entscheidungen mittragen, sofern nicht ohnehin eine Beschlussfassung über die Eigentümerversammlung notwendig ist.

 

Für die Aufgaben des Verwalters werden in der Literatur gerne die §§ 27 und 28 WEG angeführt, um dort einen ersten Eindruck bezüglich der Tätigkeiten zu bekommen. Vielfach wird nach kaufmännischen, technischen und allgemeinen Gesichtspunkten in der Arbeitsleistung unterschieden. Hierzu seien beispielhaft nur einige wenige Punkte informativ aufgezählt.

 

Als professionelles Verwaltungsunternehmen sind wir Mitglied im Bundesfachverband der Wohnungs- und Immobilienverwalter e. V. und bieten unseren Kunden einige zusatzliche Serviceleistungen an. Neben der permanenten Weiterbildung unserer Mitarbeiter an anerkannten Fortbildungsmassnahmen und der Unterhaltung einer Vermögensschadenhaftpflicht und Vertrauensschadenversicherung bieten wir Ihnen auch eine kostenlose Analyse Ihrer Objekt- und Unterhaltungskosten an. Durch Optimierung der Betriebskosten sichern wir die Marktfähigkeit der durch uns betreuten Immobilienbestände und sorgen für eine Minimierung der Leerstandsquote.

 

Für den Fall einer Geschäftsverbindung dürfen wir Ihnen versichern, dass Sie Ihr Anwesen einer Fachverwaltung anvertrauen, welche mit Erfahrung, Sachkenntnis und Verantwortungsbewusstsein zu arbeiten gewohnt ist.

 

Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns Gelegenheit geben, an Ihrer Wohnungseigentümerversammlung teilzunehmen, um erforderlichenfalls im direkten Gespräch alle Wohnungseigentümerparteien auf Fragestellungen bezüglich unserer Arbeitsweise und unseres Berufsverständnisses zu informieren.

Kaufmännische Tätigkeiten:

→ Abwicklung der gesamten Buchhaltung für das Anwesen

→ Mahnverfahren, Rechtsverfahren

→ Erstellung der Abrechnung und des Wirtschaftsplanes

→ Rechnungskontrolle und Einhaltung der Skonti

→ Abwicklung von Sonderumlagen

→ Anlage der Festgelder (Instandhaltungsrückstellung)

→ Meldungen an das Finanzamt, Krankenversicherung, etc.

Technische Tätigkeiten:

→ Ausschreibungen, Preisspiegel

→ Beauftragung von Handwerkern und Dienstleistern

→ Beaufsichtigung und Kontrolle der Arbeiten

→ Abnahmen, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüche

→ Abwicklung von Versicherungsschäden

→ Einweisung Hausmeister/Hausreinigung

→ Laufende Instandsetzung und Instandhaltung

Allgemeine Tätigkeiten:

→ Erledigung sämtlicher Korrespondenz

→ Bearbeitung von Hausordnungsvergehen

→ Abhalten der Eigentümerversammlung

→ Protokollierung und Umsetzung der Versammlungsbeschlüsse

→ Begehungen des gemeinschaftlichen Eigentums

→ Verhandlungen mit Behörden, Versorgern, etc.

→ Rundschreiben, Aushänge